Fahrerlaubnisklasse A (Motorrad offen)
:
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) - Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Leistung mehr als 15 kW
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h - Leistung mehr als 15 kW
Mindestalter:
- 24 Jahre - für Kräfträder im direktem Zugang (Direkteinstieg)
- 21 Jahre - für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre - für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
|
Einschluss:
|
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
|
Klasse A erteilt bis zum 18.01.2013:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Klasse A erteilt ab dem 19.01.2013:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW - ab vollendetem 21. Lebensjahre
Benötigte Unterlagen:
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE - 405 Minuten -Nicht erforderlich bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse, da ein erster Hilfe Kurs kein Gültigkeitsdatum besitzt).
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte zu je 90min - nur bei Direkteinstieg:
- 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 4 x Klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Unterrichte bei Vorbesitz der Klasse A2 - länger als 2 Jahre:
- Teilnahme am Theoretischen Unterricht nicht vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung - nur bei Direkteinstieg ab 24 Jahre:
- Grundausbildung
- Sonderfahrten (5 Überland 4 Autobahn 3 Nachtfahrten)
Praktische Ausbildung - nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg:
- Feststellen der Prüfungsreife §7 Abs. 2 FahrschAusbO - nach der Fahrkompetenzdiagnose
Prüfung - bei Direkteinstieg ab 24 Jahre:
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (60min)
Prüfung nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg von A2:
- keine Theorieprüfung
- verkürzte praktische Prüfung (40min)
Ablauf der Ausbildung:
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
- Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stop und Go, Schrittempofahren, Gefahrbremsung)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stop-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simmulierte Prüfungsfahrt (60min Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte - Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig - so wenig wie möglich - versprochen!
- Wir fahren in der Ausbildung einige Stunden auf einem eigenen Motorrad mit.
Fahrerlaubnisklasse A1 (Motorrad 125er mit 16 Jahren)
:
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Hubraum max 125ccm
- Motorleistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Hubraum mehr als 50ccm oder bbH mehr als 45 km/h
- Leistung max 15 kW
Mindestalter:
|
Einschluss:
|
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
|
Bonussystem:
Wer die Klasse A1 mindestens zwei Jahre besitzt, hat bei Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:
- Die Teilnahme am Theorieunterricht ist nicht vorgeschrieben,
- Die praktische Ausbildung ist im Umfang nicht festgelegt,
- Es ist keine Theorieprüfung erforderlich,
- und die praktische Prüfung ist auf 40 Minuten verkürzt worden.
Übrigens:
Wer die Klasse 3 vor dem 01.April 1980 erworben hat (und damit die Klasse A1 besitzt), kommt ebenfalls in den Genuss dieser Vorteile!
Wer die Klasse A1 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A2 erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen,
- die reduzierten Sonderfahrten (3-2-1) fahren,
- eine theoretische Prüfung ablegen,
- eine praktische Prüfung (60min) absolvieren.
Wer von A1 direkt nach A aufsteigt, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen,
- die reduzierten Sonderfahrten (3-2-1) fahren,
- eine theoretische Prüfung ablegen,
- eine praktische Prüfung (60min) absolvieren.
Benötigte Unterlagen:
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Nicht erforderlich bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse)
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte zu je 90min:
- 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 4 x Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung
- Sonderfahrten (5 Überland 4 Autobahn 3 Nachtfahrten)
Prüfung:
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung
Was gilt sonst noch:
Ab dem 19.01.2013 ist die Klasse A1 eine europäische Klasse. Das heißt, dass der Inhaber in allen Staaten der EU mit einem Fahrzeug der Klasse A1 fahren darf. Das gilt auch in Österricht und zwar auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ablauf der Ausbildung:
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
- Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stop und Go, Schrittempofahren, Gefahrbremsung)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stop-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simmulierte Prüfungsfahrt (60min Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte - Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig - so wenig wie möglich - versprochen!
Fahrerlaubnisklasse A2 (Motorrad ab 18 Jahren)
:
Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden:
- Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorleistung max. 35 kW - Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Mindestalter:
|
Einschluss:
|
Befristet:
- Fahrerlaubnis nicht befristet
- Führerschein gilt 15 Jahre
|
Bonussystem:
Wer die Klasse A2 mindestens zwei Jahre besitzt, hat bei Aufstieg auf die Klasse A2 mehrere Vorteile:
Wer die Klasse A2 weniger als zwei Jahre besitzt und die Klasse A erwerben möchte, muss
- am Theorieunterricht teilnehmen,
- die reduzierten Sonderfahrten (3-2-1) fahren,
- eine theoretische Prüfung ablegen,
- eine praktische Prüfung (60min) absolvieren.
Benötigte Unterlagen:
- Eine gültige Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Ein Biometrisches Passbild (das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht)
- Einen Nachweis über die Teilnahme an einem erste Hilfe Kurs (9UE - 405 Minuten -Nicht erforderlich bei Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse, da ein erster Hilfe Kurs kein Gültigkeitsdatum besitzt).
Der Antrag ist über das örtlich zuständige Einwohnermeldeamt einzureichen:
- Überprüfung des Antrags durch die Gemeinde: 5,10 €
- Antragsgebühr: 37,50 €
Theoretische Unterrichte zu je 90min - ohne 2 Jahre Vorbesitz A1:
- 12 x Grundunterrichte bei Ersterteilung / 6x Grundunterricht bei Erweiterung der Fahrerlaubnis
- 4 x Klassenspezifischer Unterricht
Theoretische Unterrichte bei Vorbesitz der Klasse A1 - länger als 2 Jahre:
- Teilnahme am Theoretischen Unterricht nicht vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung - ohne A1 Vorbesitz:
- Grundausbildung
- Sonderfahrten (5 Überland 4 Autobahn 3 Nachtfahrten)
Praktische Ausbildung - nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg:
- Feststellen der Prüfungsreife §7 Abs. 2 FahrschAusbO - nach der Fahrkompetenzdiagnose
Prüfung - ohne Vorbesitz A1:
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung (60min)
Prüfung nach dem Bonussystem bei stufenweisem Aufstieg von A1:
- keine Theorieprüfung
- verkürzte praktische Prüfung (40min)
Ablauf der Ausbildung:
- Grundausbildung im Schonraum (Lenkübungen; Fahrzeugtechnik; Slalom; Abbiegen; Schaltübungen)
- Grundfahraufgaben (Slalom, Ausweichen, Kreisfahren, Stop und Go, Schrittempofahren, Gefahrbremsung)
- Stadtfahrten (Einbahnstraßen; Kreisverkehr; Stop-Schilder; Rechts vor Links; Fußgängerüberwege; Hauptverkehrszeiten)
- Simmulierte Prüfungsfahrt (60min Fahrt; Feststellen der Prüfungsreife; Testfahrt unter Prüfungsbedingungen)
- Ausbildung nach der Ausbildungsdiagrammkarte - Ausbildung vom Leichten zum Schweren
- Fahrstunden nach dem Motto: So viele wie nötig - so wenig wie möglich - versprochen!